> Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

1. Leistungsumfang

 

1.1 SMILE-In-Office-Plasma-Bleaching beinhaltet eine Einzelsitzung bei BasicSmile, zwei Sitzungen innerhalb von 4 Wochen bei SuperSmile, drei Sitzungen innerhalb von 8 Wochen bei UltraSmile.

FreshUp ist eine BasicSmile-Sitzung zu einem reduzierten Preis, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Bleachingbehandlung in SMILE stattgefunden hat.

 

Als Einzelsitzung gilt eine Behandlungssitzung von 60 bis 90 Minuten, je nach Anzahl der zu behandelnden Zähne. Dabei wird zuerst die Oberfläche der zu behandelnden Zähne mit Airflow gereinigt, dann werden nach Aufbringung eines Zahnfleisch-Schutzes die aufzuhellenden Zähne durch Applikation eines Carbamidperoxid-Gels unter Aktivierung durch eine Speziallampe behandelt. Aufgehellt werden nur natürliche Zähne; Füllungen, Kronen, Brücken oder Prothesen erfahren keine Farbveränderung.

 

1.2. Airflow ist eine kosmetische Zahnreinigung und entfernt aufgelagerte Verfärbungen an allen Zähnen. Das Entfernen von Zahnstein und weichen Zahnbelägen wird nicht von SMILE erbracht.

 

1.3 SMILE-Home-Bleaching beinhaltet die Anfertigung einer individuellen Zahnschiene mit Zahnfleischschutz als Trägerfolie für das Bleachinggel, zusammen mit einem Starterset von drei Ampullen Bleachinggel (je 2 g mit 10% Carbamidperoxid-Anteil).
Die Preise für zusätzliches Bleachinggel sind abhängig von Marke, Typ, Konzentration und Menge des betreffenden Gels.

 

1.4 Die Anbringung von Zahnschmuck erfolgt mit einer hochwertigen, allergiegetesteten und ausschliesslich für den Dentalbereich zugelassenen Bonding/Komposit-Kombinationsklebung. Es wird keinerlei Zahnsubstanz entfernt. Der Preis gilt für die Lieferung eines Zahnschmuckstücks inklusive dessen fachgerechter, einmaliger Anbringung. Zahnschmuck wird ausschließlich auf natürlichen Zähnen angebracht. Der Preis ist derselbe, auch wenn der Kunde selbst ein Zahnschmuckstück mitbringt.
Im Preis eingeschlossen ist ebenfalls die spätere Entfernung des Zahnschmucks bzw. die Entfernung von Kleber-Resten innerhalb von 2 Jahren nach Anbringung und gegen Vorlage des Kassenbons.
 

1.5 Dauerhafte Haarentfernung: Das vorgesehene Hautareal wird mit einem Pulslichtsystem der neuesten Generation behandelt; dabei werden nicht einzelne Haare entfernt, sondern es wird flächenhaft gearbeitet. Das Hautareal muss vom Kunden selbst zuvor zu Hause gereinigt und rasiert werden. Die Behandlung beginnt mit einer Analyse Ihres Haut- und Haartyps. An einem kleinen Hautfeld wird getestet, wie Sie auf die Be- handlung reagieren, um die optimalen Behandlungsparameter (Impulsdauer und -stärke) zu bestimmen. Mit der Blitzlampe wird schrittweise über das zu behandelnde Areal gefahren. Das Lichtfenster bedeckt ein ca. 10mm x 50mm großes Hautfeld. Etwa alle 3 Sekunden wird ein Lichtimpuls abgegeben. Einige Körperteile reagieren empfindlicher als andere. Der Lichtimpuls kann sich wie ein leichtes Stechen oder Pieksen anfühlen. Während der Behandlung kommt es in der Regel zu einer vorübergehenden Rötung und einem leichten Ödem vor allem um die Haaröffnungen herum, was ein Zeichen für die richtige Auswahl de Behandlungsparameter ist.

Nach der Behandlung kann eine Duschanlage genutzt werden, um das aufgetragene Gel abzuwaschen.

Nach einer Sitzung fallen nach etwa 14-20 Tagen Haare aus, und die behandelten Stellen erscheinen für einige Wochen "haarlos". Da sich jedoch je nach Körperstelle nur ca. 20-30 % der Haare in der anagenen Phase befinden, stellt sich in erst nach einer gewissen Zeit - in der Regel 3 bis 5 Behandlungen (Abhängigkeit von der Körperregion)   - ein Erfolg ein. Ein Teil der Haare wächst also wieder nach, man muss also auf jeden Fall mit mehreren Behandlungen rechnen.


Die Preise sind Durchschnittspreise. Jede Behandlung ist individuell, da Haarfarbe, Hautfarbe, Haartyp, Haardichte und Körperstelle unterschiedlich behandelt werden müssen.
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Größe der behandelten Fläche und dem Aufwand. Diese Kosten fallen bei jeder Behandlung erneut an, werden aber unter Umständen nach Absprache mit SMILE abgestaffelt weniger.

Auch das Behandlungsziel kann unterschiedlich sein: Mancher ist zufrieden, wenn ein Grossteil der Haare entfernt wurde und die restlichen Haare heller und dünner nachwachsen; dann wird mit weniger Behandlungen und damit günstiger das Ziel erreicht. Sollte eine nahezu perfekte, vollkommene Haarentfernung das Ziel sein, sind eventuell mehr Therapiesitzungen notwendig.

 

 

2. Preise und Entgelte

 

2.1 Die auf der Homepage, in Prospekten, Broschüren oder Werbeanzeigen von SMILE-STUTTGART gemachten Preise und Leistungsbeschreibungen sind freibleibend. Es gelten im Zweifelsfall immer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website www.smile-stuttgart.com angegebenen Preise.

 

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2.2 Preisangaben für Bleaching und dauerhafte Haarentfernung beziehen sich auf eine Sitzung, sofern von SMILE-STUTTGART nicht anders angegeben oder im Einverständnis zwischen dem Kunden und SMILE anders vereinbart.

 

2.3 Die Zahlungen für Leistungen von SMILE-STUTTGART sind zu 100% mit Bargeld oder EC-Karte unmittelbar nach der ersten Sitzung zu erbringen.

 

2.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank angerechnet.

 

2.5 Ratenzahlungen sind nicht möglich.

 

2.6 Entscheidet sich der Kunde bei Bleaching-Paketen gegen eine Inanspruchnahme weiterer Sitzungen, zahlt SMILE-STUTTGART die Differenz zum billigeren Paket durch Überweisung zurück, allerdings nur innerhalb 4 Wochen bei SuperSmile und 8 Wochen bei UltraSmile.

 

2.7. Behandlungstermine werden für einen Kunden exklusiv reserviert und können daher beim Nichterscheinen des Kunden nicht mehr für andere Behandlungen genutzt werden. Darum werden Termine, zu denen der Kunde nicht oder mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten erscheint oder die kürzer als 24 Stunden im Voraus absagt wurden, dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

2.8. Gutscheine für Leistungen von SMILE-STUTTGART: Eine Auszahlung des Geldwertes eines Gutscheins, auch von Teilbeträgen, ist nicht möglich. Die Gültigkeit von Gutscheinen ist zeitlich an das Bestehen der Firma SMILE-STUTTGART gebunden.
 

 

3. Gewährleistung und Haftungsregelung

 

3.1 Personen mit Allergien besonders gegen Peroxide, Harnstoff, Zitrate, Zitrusfrüchte, Carbonate, Acrylharze, Kautschuk, Natriumhydroxid, Phosphate oder Latex oder mit Überempfindlichkeit auf Licht sowie Personen mit bedenklichem Gesundheitszustand oder einer Lungenerkrankung sollten vor der Behandlung ihren Arzt konsultieren. 

 

3.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung sämtlicher Angestellten, Arbeitnehmer, freier oder angestellter Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SMILE-STUTTGART.

 

3.3 Bleaching

 

3.3.1 Das endgültige Ergebnis der Bleachingbehandlung sowie seine Stabilität sind von vielen individuellen, genetischen und äußerlichen Einwirkungen abhängig, die nicht durch SMILE-STUTTGART beeinflusst werden können.

Die Behandlung gilt als erfolgreich, wenn nach mindestens zehn und maximal 30 Tage nach Abschluss eine Aufhellung von mindestens zwei Stufen auf der VITAPAN-Classical-Farbring (geordnet nach den Helligkeitswerten B1-A1-B2-C1-A2-D2-C2-D3-A3-D4-B3-A3,5-B4-C3-A4-C4) erreicht ist.

Bei einer Reklamation ist der Kunde beweispflichtig, falls sich die mangelhafte Aufhellung nicht aus der Dokumentation von SMILE-STUTTGART ergibt.

Sollte eine stärkere Aufhellung technisch möglich sein, wird SMILE eine kostenfreie zweite Behandlungssitzung aller oder einzelner Zähne durchführen.

 

3.3.2 Zähne und Zahnfleisch müssen für eine erfolgreiche, schmerzarme und risikofreie Bleichbehandlung gesund sein. Außerdem müssen die Zähne sauber und frei von Belägen und Zahnstein sein. Dies vorzuweisen liegt in der Verantwortung des Kunden. Deshalb sollten der Behandlung ein Zahnarztbesuch und eine professionelle Zahnreinigung vorausgehen, welche nicht länger als 6 Wochen zurückliegen sollten. Zahnfarbenbestimmungen oder Farbanpassungen von Füllungen oder Zahnersatz durch den Zahnarzt dürfen frühestens 10 Tage nach Abschluss der Bleachingbehandlung stattfinden.

 

3.3.3 Oft kommt es nach der Bleachingbehandlung zu einer vorübergehenden und in der Regel nie länger als 1-2 Tage anhaltenden Empfindlichkeit von Zähnen und Zahnfleisch.

 

3.3.4 Beim Home-Bleaching kann SMILE keine Garantie übernehmen, da die sachgerechte Anwendung der Bleichschienen und des Bleachinggels durch den Kunden nicht überprüft werden kann.

 

3.4 Zahnschmuck:

 

3.4.1 Die Haltbarkeit von Zahnschmuck beträgt mindestens 3 Monate. Bei einem frühzeitigen Ablösen innerhalb der Garantiezeit die Leistung kostenlos wieder erbracht.

 

3.4.2 SMILE-STUTTGART haftet nicht bei einem versehentlichen Verlieren, Verschlucken oder Aspirieren von Zahnschmuck. In seltenen Fällen kann eine mechanische Irritation des dem Zahnschmuckstück angrenzenden Gewebes auftreten.

 

3.5 Dauerhafte Haarentfernung

 

3.5.1 Das Ziel der Pulslichtbehandlung ist die Reduzierung und Beseitigung unerwünschter Haare für längere Zeit, bei optimalem Erfolg die dauerhafte Enthaarung. Es ist nicht genau vorhersagbar, bei wem und wann dieses optimale Ergebnis eintritt. In Abhängigkeit von Hauttyp, Haarfarbe und Art der bisherigen Vorbehandlungen sind mehrere Behandlungen erforderlich. Je dunkler das Haar, und je heller die Haut, umso schneller und problemloser gelingt die Enthaarung. Blonde Haare lassen sich etwas schlechter beseitigen, weiße Haare gar nicht. Das Pigment von dunkler Haut kann durch den Laser ebenfalls zerstört werden; daher sollte die Haut nicht vorgebräunt sein. Der Lichtimpuls kann nur wirken, wenn sich das Haar in der Haut befindet, d.h. vor der Behandlung sollte das Haar weder mit Wachs epiliert noch ausgezupft, sondern nur rasiert werden.

Nach der Pulslichtbehandlung fallen die Haare nicht sofort aus. Dies ist kein Zeichen von Misserfolg, sondern ganz normal. In den ersten 2-3 Wochen nach der Behandlung stößt der Körper die abgetöteten Haare einzeln ab. Sie werden also ständig weniger. Falls nicht anders vereinbart, kann die Behandlung im Gesicht nach etwa 4 Wochen wiederholt werden; an Körper, Armen und Beinen ist eine Behandlung alle 6-12 Wochen sinnvoll.

Aus medizinischer Sicht gibt es grundsätzlich keine 100%ige dauerhafte Haarentfernung; wohl aber eine signifikante Reduzierung der Haare an speziellen Körperzonen  mit breit gestreuten Ergebnissen. Grund dafür sind die unterschiedlichen körpereigenen Konstitutionen bezogen auf die Anatomie der Haut, dem Haarwachstum oder Neuwachstum von Haaren, genetische Anlagen und hormonelle Stimulationen.

 

3.5.2 Nach der Haarentfernung mit der IPL-Methode können folgende Nebenwirkungen auftauchen: die behandelte Fläche kann etwas anschwellen und gerötet sein, vergleichbar einem leichten Sonnenbrand. Bei sehr dunklen Hauttypen kann gelegentlich eine vorübergehende Veränderung der Hautpigmentierung beobachtet werden. Dies gilt vor allem für Personen, die eine sonnen - oder solariumgebräunte Haut aufweisen.
Als sehr seltene Nebenwirkung können auch einzelne Haare weiß nachwachsen.
Die Behandlung kann leicht schmerzhaft sein. Extrem selten sind Blasenbildung, Narbenbildung, Bildung von hellen oder dunklen Hautflecken.
Bei fachgerechter Anwendung (inkl. Schutzbrille) treten keine Nebenwirkungen im Bereich der Augen auf.

Eine Kühlung mit Kühlbeuteln oder kalten Kompressen nach der Behandlung wird als sehr angenehm empfunden. Die Rötung verschwindet im Allgemeinen wenige Stunden nach der Behandlung. Leichtes überdeckendes Schminken ist sofort erlaubt, vorsichtiges Waschen und Duschen ebenfalls.

Sollte nach der Behandlung irgendein Problem auftreten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.

 

3.5.3 Der Lichtimpuls kann nur wirken, wenn sich das Haar in der Haut befindet, d.h. vor der Behandlung sollte das Haar weder mit Wachs epiliert noch ausgezupft, sondern nur rasiert werden. Weiße Haare lassen sich nicht mit der IPL-Technik behandeln, weil sie kein Pigment enthalten. 
Hyperpigmentierte und sonstige farblich oder strukturell veränderte oder erkrankte Hautareale werden nicht mit der Blitzlampe bestrahlt. Ungewöhnliche und unklare Hautveränderungen und Hauterkrankungen müssen Sie vorab mit Ihrem Hautarzt abklären und vor der Behandlung bei SMILE anzeigen. Dasselbe gilt, falls Sie Medikamente einnehmen, die photosensitive Nebenwirkungen haben.
Zwei Wochen vor und nach der Behandlung müssen intensive Sonnenbäder und Solariumsbesuche vermieden werden.
 

 

4. Vertragspartner

 

4.1 Das Unternehmen SMILE-STUTTGART erbringt Dienstleistungen im Bereich der Kosmetik und der Dentalkosmetik. Da es sich um kosmetische Verfahren ohne medizinische Indikation handelt, übernehmen weder private noch gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten.

 

4.2 SMILE-STUTTGART erbringt keinerlei zahnmedizinische, kieferchirurgische, allgemeinärztliche oder zahntechnische Leistungen, Behandlungen oder Beratungen und ist weder eine Zahnarztpraxis noch ein Dentallabor.

 

4.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Kunden durch das Unterzeichnen des für die jeweilige Behandlung bestimmten Informations- und Aufklärungsbogen verbindlich akzeptiert. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt und bestätigt werden.

Die übrigen Geschäftbedingungen verlieren nicht Ihre Gültigkeit, auch wenn einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden.

 

4.4 Gerichtsstand ist Stuttgart, wobei SMILE-STUTTGART berechtigt ist, auch am Ort des Wohnsitzes des Gegners zu klagen.

 

4.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand 17.08.2006

 

 

 

 

 

2. Preise:

3. Gewährleistung

6. Sonstiges:

4. Vertragspartner